Die meisten Unternehmen setzen für ihre Leistungen einen Mindestauftragswert fest, viele Lektoren wählen hierfür zum Beispiel einen Betrag von 25 EUR. Dies ergibt Sinn, denn der Aufwand rund um jede Dienstleistung ist oft ähnlich hoch, ganz egal wie viel Erlös die Dienstleistung selbst erbringt. Kunden wollen vor und nach der Auftragsdurchführung beraten werden, Unterlagen sind zu führen und am Ende ist natürlich auch eine Rechnung zu schreiben. Diese Aufwände und noch etliche mehr fallen gleichermaßen an, wenn die Rechnung auf 5 EUR und auch wenn sie auf 500 EUR lautet. Der hohe Rechnungsbetrag deckt die administrativen Leistungen des Unternehmers natürlich besser ab als der geringe Betrag. Deshalb ein Mindestauftragswert.
Zugleich ist da die Perspektive des Kunden, der zum Beispiel lediglich eine halbe Textseite Korrektur lesen lassen möchte und kaum versteht, warum er dafür 25 EUR bezahlen soll, also genauso viel wie ein zweiter Kunde, der zehn Seiten korrigieren lässt.
Ich habe mich bei Gründung des Lektorates dazu entschieden, im Interesse der Kunden auf einen Mindestauftragswert zu verzichten. Ich wollte schauen, was passiert. Die Entscheidung hat sich insofern als richtig erwiesen, als Kunden häufig zunächst mit kleinen Aufträgen zu mir kommen und schließlich im Laufe der Zeit immer umfangreichere Arbeiten in Auftrag geben. Die Kunden lernen mich und meine Arbeit auf diese Weise ohne Risiko kennen, und ich kann bei höchster Kundenorientierung dennoch wirtschaftlich arbeiten. Eine Win-win-Situation für beide Seiten.
Nutzen Sie mein Angebot für Lektorat, Textkorrektur, Texterstellung und Textformatierung ohne Mindestauftragswert!